Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung
nach DGUV Vorschrift 2
Jedes Unternehmen in Deutschland benötigt eine sicherheitstechnische Betreuung, sofern der Unternehmer bis zu einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen dies nicht selbst übernehmen möchte. Wir übernehmen Ihre sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – klar strukturiert, mit festen Terminen, verständlichen Unterlagen und prüffähigen Nachweisen. So senken Sie Risiken und entlasten Ihr Team.
So machen wir Ihr Unternehmen sicherer
Als Ihre Sicherheitsfachkraft (Sifa) unterstützen wir Sie dabei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Wir sorgen mit Ihnen zusammen für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, identifizieren Gefahren und schlagen präventive Maßnahmen vor. Als Schnittstelle zwischen Ihrem Management und den Mitarbeitern tragen wir zu einem sicheren Arbeitsumfeld und geringeren Ausfallzeiten bei.
Kernleistungen
Begehungen & Maßnahmenmanagement
Risiken erkennen, priorisieren, nachhalten
Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
aktualisieren, vereinfachen, dokumentieren
Unterweisungen
Inhalte & Termine planen; Unterweisungen unterstützen; Nachweise bereitstellen
Dokumentation
rechtssicher, nachvollziehbar, zentral abgelegt
Regeltermine & Reports
fester Takt, klare Verantwortlichkeiten
Klarheit in 30 Minuten – kostenlos & unverbindlich
Buchen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, welche nächsten Schritte im Arbeitsschutz oder Qualität für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
FAQ häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „DGUV Vorschrift 2“ konkret?
Die DGUV V2 regelt, dass Unternehmen fachkundig beim Arbeitsschutz betreut werden. Dazu zählen feste Aufgaben wie Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen und die Nachweisführung.
Brauchen wir zwingend eine Sicherheitsfachkraft (Sifa)?
Ja, jedes Unternehmen braucht eine Sifa-Betreuung – intern oder extern. Ausnahme: Im „Unternehmermodell“ (bis 20 Beschäftigte) kann der Unternehmer die Aufgaben unter bestimmten Bedingungen selbst übernehmen.
Was gehört zur laufenden Betreuung?
Regelmäßige Begehungen, Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen, Planung/Durchführung von Unterweisungen, Nachhalten von Maßnahmen sowie Fristen- und Dokumentationsmanagement.
Wie starten wir – was passiert als Erstes?
Im Erstgespräch klären wir Ziele, Betriebsart und Prioritäten. Danach folgt ein kurzer Ist-Check und eine Roadmap mit konkreten Schritten, Verantwortlichen und Terminen.